Zur Kritik der Nationalökonomie

Es reicht aber nicht, daß der König der Meinung ist, er sei von Gottes Gnaden. Die Untertanen haben das entscheidende Wort. Auch sie müssen der Ansicht sein, sonst erhebt sich der König von Gottes Gnaden in den Himmel, und auf der Erde bleibt ein konstitutioneller Monarch, ein Paragraph der irdischen Konstitution. Die ganze Idee des Gottesgnadentums zeigt sich als ein juristischer Fetischismus, der dadurch entsteht, daß man in die Person jene Eigenschaften verlegt, die außerhalb ihrer liegen. Das geschieht aber nur dann, wenn man den König aus dem Untertanenverbande herausreißt. Schon hier begegnen wir dem Problem des Fetischismus, obwohl hier Personen figurieren. Bei den Sachenrechten ist der Fetischismus gerade so klar wie in der Nationalökonomie ausgeprägt. Der Nationalökonom kommt zu seinen Definitionen, weil er die Sache isoliert betrachtet, während sie nur in gewissen Verhältnissen den Repräsentanten von Beziehungen zwischen Menschen bildet. Er trägt die Idee des Gottesgnadentums in die Nationalökonomie hinein.

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