Für Arendt ist Rechtlosigkeit mit Weltlosigkeit identisch. Mehr noch, die Rechtlosigkeit erzeugt die Barbaren, die unserer Zivilisation den Garaus bereiten werden. Eine andere Möglichkeit als die, diese Menschen zu Staatsbürgern zu machen, um sie und die Zivilisation zu retten, sieht sie nicht. Wenn aber, anders als von Arendt unterstellt, die »Gemeinsamkeit«, durch welche die Welt eine »verständliche« wird, nicht vom Nationalstaat hergestellt wird, sondern die gesellschaftliche Synthesis durch den Wert das identische Moment ist, durch das hindurch ein Mensch seinen Weltbezug gewinnt, dann hat der Mechanismus, in dem der Bürger sich mit seiner Nation identifiziert und darüber zu einen Staatsbürger wird, seinen Grund nicht in der Zuerkennung von Rechten durch den Staat, sondern darin, dass sich dieser Mensch auf Märkten bewegt, wo er kaufen und verkaufen kann, was ihm beliebt – sofern er über Geld oder Arbeitskraft verfügt. Das Recht ist dann Ausdruck dieser Wirklichkeit – und nicht, wie bei Arendt, umgekehrt. Auf diesen Märkten ist jeder Mensch immer schon das »allerallgemeinste und das allerspeziellste, das beides gleichermaßen abstrakt ist« – das aber gerade deshalb nicht »weltlos bleibt«, sondern unter den Bedingungen totaler Vergesellschaftung erst infolge dieser Abstraktion zum in der Welt existierenden Menschen wird.
Im Individuum selbst konstituiert sich schon die Einheit und Differenz zu sich selbst. Die Welterfahrung ist nur als Folge dieser grundsätzlichen Bestimmung des Individuums als Einheit in einer Differenz zu begreifen – den Staat oder das Recht braucht das Individuum, um sich in der Welt bewegen zu können, nur in der bürgerlichen Gesellschaft. An sich aber überhaupt nicht. Denn das einzig notwendig Allgemeine, dass dieser Einheit des Individuums gegenübersteht, ist der Begriff der Menschheit.