Während sie den Dhimmi-Status beschönigen, übersehen Studien wie die von Schreier die Tatsache, dass das islamische Recht eine ›koloniale‹ Gesellschaftsordnung vorgegeben hat. Der französische Historiker Georges Bensoussan stellt fest, dass die Hierarchie unter muslimischer Herrschaft auf Unterwerfung beruhte. Der Muslim unterwirft sich Allah, die muslimische Frau unterwirft sich ihrem Mann, der nicht-muslimische Dhimmi unterwirft sich dem Muslim. Ganz unten steht der Sklave. Der Sklavenhandel war ein riesiges arabisches Unternehmen, und das jüdische Recht musste Wege finden, um auf die erpresserischen Forderungen zu reagieren. Noch 1890 wurden Jüdinnen und Juden in Marokko versklavt und verkauft. Im Jahr 1896 wurden in Ghardaïa, einer Stadt in der Sahara, jüdische Frauen und Mädchen auf einem öffentlichen Platz als Ware angeboten. Die Bedingungen für die jüdische Bevölkerung waren in Nordafrika, Jemen und Persien im Allgemeinen schlechter als im Herzen des Osmanischen Reiches. Ein Reisender bemerkte: »Als Dhimmis gediehen die tunesischen Juden. Aber natürlich ist Gedeihen relativ. Wenn man auf der untersten Sprosse der sozialen Leiter steht, ist man froh, wenn man nicht im Schlamm darunter kriechen muss.«